(Veröffentlichung auch als Leserbrief im Südkurier; Kopie an Schwerbehindertenbeauftragten des Landkreis Waldshut)
Liebe Frau Rita Schwarzelühr-Sutter,
lieber Felix (Schreiner),
sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme erst jetzt dazu, über meine persönlichen Erfahrungen mit den neuen Fahrzeugen der Hochrheinbahn zu berichten. Am Christi-Himmelfahrt Wochenende benutzte ich die Hochrheinbahn von Lauchringen-West nach Basel (und zurück), auf dem Weg zum größten europäischen Kleinwuchskongress.
Ein paar kurze Wort vorweg. Die angeblich neuen Fahrzeuge sind im Hinblick auf die Barrierefreiheit eher ein Rückschritt als eine Verbesserung. Die alten Fahrzeuge (BR641), mit der Rampe von den jetzigen Fahrzeugen (BR644), wäre die beste Lösung.
Eigentlich ist es zudem auch ein Unding, von neuen Fahrzeugen zu sprechen, wenn es sich um ausrangierte Fahrzeuge aus dem Ruhrgebiet handelt.
Was fiel mir auf:
- Die neuen Fahrzeuge sind für Hochbahnsteige (76 cm) konzipiert. So ist es auf dieser Strecke nur möglich in Basel Bad. Bahnhof ebenerdig einzusteigen. Lauchringen-West hat bereits einen höheren Bahnsteig (55cm). Mit der ca. 1,5m lange Rampe ist der Einstieg in Lauchringen zu meistern, allerdings bei den anderen Bahnhöfen (Bahnsteighöhe 35 cm) auf der Hochrhein-Strecke ist diese zu steil. Dies ist vielleicht mit einigen E-Rollstühlen möglich (je nach Bauart und Körpergewicht des Insassen), aber gerade für Schiebe-Rollstühle und Helfer, sowie Mobilitätseingeschränkte zu steil.
- Darüber hinaus hatte ich das Gefühl, das das Personal nicht ausreichend geschult wurde im Umgang mit der Rampe. So wurde z.B. das obere und untere Teil vertauscht, wodurch oben ein Spalt zwischen Innenraumboden und der Rampe selbst entstand, der wiederum ohne fremde Hilfe nicht überwindbar war. Beim ebenerdigen Übergang in Basel zum Überbrücken des Zwischenraums wurde die Rampe ebenfalls falsch angelegt.
- Die Fahrzeuge bieten zwar ausreichend Platz im Innenraum, aber je nach dem in welche Richtung der Zug fährt, ist ein sicheres Platzieren (mit dem Rücken in Fahrtrichtung an einer Wand) nicht möglich, weil die Plätze nur in eine Richtung ausgerichtet sind.
- Es gibt keine Möglichkeit zum festhalten
- Im Falle einer Notbremsung oder starken Bremsens wie oben beschrieben, gibt es keine Sicherung, weil die Rückhaltsicherung nur bis etwa Sitzhöhe (Hüfte) ausgelegt ist, das heißt im Fall einer Notbremsung, könnte der Rollstuhlfahrer über die Rückhalt-Sicherung nach hinten kippen, mit fatalen Folgen. Dies Bedeutet, dass man Rückwärts über die Rückhalteplatte fliegt, diese Platte sollten so hoch sein, dass man sich mit dem Kopf anlehnen kann.
Für mich persönlich ist es möglich von Lauchringen (West) nach Basel Bad. Bf mit dem Zug zu fahren, allerdings ohne Möglichkeit für einen Zwischenstopp, da dort die Rampe für meinen Rollstuhl viel zu steil ist. Über die Problematik einer plötzlichen Störung wo der Zug evakuiert werden muss, bzw. auf Ersatzverkehr an einer Station ausgewichen werden muss, möchte ich lieber nicht nachdenken.
Auch wenn die Elektrifizierung früher oder später kommen wird, ist sicher noch nicht die Angleichung der Bahngleise auf eine Höhe geplant. Eine günstige mögliche Übergangslösung wäre mit Behelfsbahnsteigesystemen „Hanau“ bzw. „Grünsfeld“ den Höhenausgleich zu schaffen.
Positiv rückmelden möchte ich, dass in den letzten Jahren gerade im Landkreis Waldshut viel getan wurde um die bisher lang versäumte Barrierefreiheit in der Region auszugleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Flum
Link zu den Behelfsbahnsteigen
http://www.bahnbaugruppe.de/bahnbaugruppe-de/produktion_fahrbahn/behelfsbahnsteig.html