Unabhängig der viele Probleme, bis Mitte November, des SchienenErsatzVerkehr auf der Hochrheinbahn zwischen Albbruck und Säckingen, hat kein Planer an die Rollstuhlfahrer gedacht.
Rollstuhlfahrer aus Richtung Schaffhausen haben keine Chance nach Basel, bzw. umgekehrt, zu kommen. Zwar hat der IRE einen eingebauten sog Hub-Lifter, aber in Albbruck kommt man nicht vom Bahnsteig. Einer alternative in Erzingen oder Waldshut umzusteigen, dann einen barrierefreien Linien-Bus zu nehmen, scheitert auch am Bahnsteigproblem, und in Waldshut am Busbahnhof zusätzlich an den hohen Bordsteinkanten an den Bussteig-Inseln. Umsteigen in Tiengen ist auch keine Alternative, da dort eine weite Strecke durch das „Städtle“ mit Kopfsteinpflaster und teilweise nicht barrierefreie Bordsteinkanten überwindet werden müssen.
Bei der Regionalbahn besteht ohne hin das Problem, das außer bei dem Haltepunkt Lauchringen-West, die Bordeigenen Rampen zu steil sind, weil der Bahnsteig zu tief ist.
Die Deutsche Bahn verstößt, bei dieser Maßnahme, gegen den Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, sowie der UN-Behindertenrechtskonvention.