Auch nach der aktuellen Anpassung des Wohngeldes zum 1. Januar 2020, liegt im südlichen Landkreis Waldshut, die Mietpreise, gerade in sehr beliebten Gemeinden wie z.B. Lauchringen, die Kaltmiete oft bei 10 Euro je Quadratmeter und höher. Sogar sog. Sozialwohnungen gibt es kaum unter 7 Euro pro Quadratmeter, das hat Auswirkung für die Mieteinstufung bei der Wohngeldberechnung.
Für den Kreis Waldshut gilt (bisher), abgesehen von den kreisfreien Städten Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen und Wehr, einheitlich die Stufe 2 (von 5 Stufen), im Gegensatz, am Beispiel zur Stadt Waldshut-Tiengen, die Stufe 3 gilt. Je nach Mietstufe gelten Höchstgrenze für die bereinigte anrechenbare Kaltmiete, das bedeutet z.B, das in Lauchringen oft nicht die komplette Kaltmiete berücksichtigt wird, dagegen in Waldshut-Tiengen bei den gleichen Voraussetzungen die komplette Miete angerechnet werden kann. In meinem persönlichen Fall würde ich ca. 20-25 % mehr Mietzuschuss bekommen, wenn ich 2 km westlicher, also in Waldshut-Tiengen wohnen würde, obwohl das Mietniveau in Waldshut-Tiengen etwas niedriger ist als in Lauchringen, nur ich bin in Lauchringen geboren, aufgewachsen und möchte deshalb in Lauchringen wohnen bleiben.
Wie kommt es zu der Ungerechtigkeit? Eigentlich durch eine Mischkalkulation, Lauchringen und die anderen Gemeinden an der Schweizer Grenze, mit hohen Mieten, sind zu klein für eine eigene Mieteinstufung, wie in den o.g. drei kreisfreien Städten. Im Süden sind die Mieten sehr hoch und im Norden des Landkreises, also im tiefsten Schwarzwald, dagegen wesentlich niedriger.
Aber es geht nicht, das im Süden des Landkreises nur die Reichen oder sog. Zugereisten wohnen, und gerade viele in der Gemeinde aufgewachsen Bewohner, Rentner, Familien oder schlechter gestellten, trotz Mietzuschüsse sich keine Wohnung mehr leisten können, oder auf andere Dinge verzichten müssen. Unabhängig von der Forderung von mehr sog. Sozialwohnungen, Mietpreisbremse etc., wäre vielleicht neben der Mieteinstufung in Landkreisen oder kreisfreien Städten, noch eine dritte regionale Klassifizierung, durch Zusammenveranlagung kleineren Gemeinden nötig, die von dem Mietniveau der Region abweichen. Aber da ist hautsächlich die Entscheidung von den gewählten Politiker(innen), in den Gemeinderäten bis zu dem Europaparlament von Nöten, dies zu ändern.